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erstellt am 10.12.2020

Grenzübertritt

Grenzübertritt

  • Personalausweis oder Reisepass (mindestens 3 Monate gültig) erforderlich
  • Kinder benötigen eigenen Kinderausweis (muss Passbild enthalten), auch Kleinkinder
  • „Berechtigungsschein CZ/D 111“ der gesetzl. Krankenversicherung ist mitzuführen
  • Null Promille-Grenze (für Autofahrer)
  • Für mitgenommene Waren Zollbestimmungen beachten
  • Notrufe: Polizei 00420 158, Ambulanz 155 – Landesweit

In Tschechien besteht seit dem 1. Juli 2005 eine Helmpflicht für Radfahrer unter 18 Jahren. In Deutschland gibt es keine gesetzlichen Vorschriften zum Tragen von Radhelmen im Straßenverkehr. Es wird aber dringend empfohlen!

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